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Warum werden Nutzungsrechte für Fotos berechnet?

Kreative und damit auch Fotografen sind auf die Bezahlung ihrer Arbeit angewiesen. Sie verdienen damit ihr Geld und bestreiten damit ihren Lebensunterhalt. Die Einkünfte aus Nutzungsrechten ermöglichen die Schaffung weiterer Werke. Daher hat das Nutzungsrecht für Fotografen, meist der Urheber eines Werkes, eine hohe Bedeutung.

Nutzungsrechte für Bilder berechnen
Nutzungsrechte für Bilder berechnen

Schaffung weiterer Werke und Einkünfte daraus, was heißt das?

Ich fotografiere Landschaften und Städte – diese Bilder stelle ich sehr häufig ins Netz, häufig noch mit einem dafür geschriebenen Artikel. Eine Agentur zum Beispiel ist auf der Suche nach einem bestimmten Stadtbild, mit einer bestimmten Bildaussage. Bei ihrer Suche stoßen sie auf mein Bild und fragen einen Kauf und damit zusammenhängendes Nutzungsrecht an.

Was ist ein Nutzungsrecht?

Ein Nutzungsrecht für ein Bild wird übertragen. In dem vorgenannten Beispiel übertrage ich das Nutzungsrecht für das Bild an die Agentur. Ich als Fotograf behalte das Urheberrecht an dem Bild, selbst dann, wenn ich dieses Bild im Auftrag für die Agentur gemacht und vergütet bekommen hätte. Ein Urheberrecht kann man nicht weitergeben, es bleibt stets beim Erschaffer eines Werkes.

Wieso muss man ein Nutzungsrecht bezahlen?

Es kommt vor, dass einige Kunden noch nie etwas von Nutzungsrecht oder Urheberrecht gehört haben. Überspitzt ausgedrückt könnte eine Aussage wie folgt lauten:

„Die Bilder habe ich bezahlt, ich kann damit machen was ich will!“

Der Kunde darf mit dem Bild oder den Bildern genau das machen, was vorher vereinbart wurde. Zum Beispiel hat man sich darauf geeinigt, dass die Bilder für den privaten Gebrauch sind und nicht kommerziell oder gewerblich genutzt werden dürfen. Sollten die Bilder dann doch für letztgenanntes genutzt werden wollen, ist ein Nutzungsrecht erforderlich, das bezahlt werden muss.

Gewerbliche oder kommerzielle Nutzung?
Gewerbliche oder kommerzielle Nutzung

Gewerbliche oder kommerzielle Nutzung?

Eine kommerzielle Nutzung ist es dann, wenn man darauf abzielt, einen Gewinn mit dem Bild zu erwirtschaften. Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn das Bild oder die Bilder im Internet, für einen Onlineshop oder gewerblichen Internetauftritt genutzt werden und damit die Seite beworben wird. Meiner Meinung nach sind hier die Übergänge fließend, denn in beiden Fällen dient das Bild dazu, Geld zu verdienen.

Mein Tipp an Dich: Klare Kommunikation gegenüber Deinen Kunden!

Egal für welche Nutzung: Schreib ins Angebot mit rein, welche Nutzungsrechte dem Kunden eingeräumt werden. Oder fixiere dies im Gespräch und in der Rechnung am Ende nochmal schriftlich. Möchte der Kunde die Bilder ausschließlich privat nutzen, dann steht in der Rechnung: Die Bilder sind ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen.

Das heißt, möchte der Kunde danach das Bild noch für seine gewerbliche Homepage nutzen, muss ein zusätzliches und schriftliches Nutzungsrecht eingeräumt werden, das entsprechend extra bezahlt werden muss. Mach es dem Kunden so einfach wie möglich! Gefährde die Zusammenarbeit nicht durch komplizierte Nutzungsklauseln. Gerade in der heutigen Zeit, in der man ständig etwas über Abmahnungen liest, sind viele Personen verunsichert und dankbar, wenn Du sie als Fotograf genau informierst.

Was der Fotograf nicht weiß, macht ihn nicht heiß!

Ich habe auch schon häufiger mal die Aussage zu hören bekommen:

„Ich könnte Ihnen jetzt ja auch sagen, ich nutze die Bilder nur privat und sie dann trotzdem auch gewerblich/kommerziell verwenden“

Das kann man machen, aber man kann sich automatisiert informieren lassen, wo die eigenen Bilder angezeigt werden, zum Beispiel über Lapixa. Hier lädt man die Bilder hoch, die man als Fotograf gemacht hat, und die Software durchsucht täglich das Netz nach diesem Bild und führt danach die Orte auf, an denen die Bilder verwendet werden.

Es ist manchmal schon erstaunlich, wie dreist so manch einer ist und einfach fremde Bilder verwendet und sie als seine ausgibt, natürlich ohne dies vorab bei mir angefragt zu haben. So viel also zum Thema, was der Fotograf nicht weiß… da muss ich korrigieren, der Fotograf weiß sehr wohl so einiges.

Lokale Unternehmen erhalten unbeschränkte Nutzungsrechte
Lokale Unternehmen erhalten unbeschränkte Nutzungsrechte

Lokale Unternehmen bekommen unbeschränkte Nutzungsrechte

Möchte ein lokaler Kunde, zum Beispiel ein Café, die gemachten Fotos für Eigenwerbung nutzen, kann er dafür ein unbeschränktes Nutzungsrecht erhalten. Eigenwerbung bedeutet so viel wie für seine Homepage bzw. seinen Internetauftritt. Möchte er darüber hinaus das Bild für einen Fachartikel verwenden, braucht es ein erweitertes Nutzungsrecht.

Der Mitbewerber berechnet keine Nutzungsrechte

Es gibt immer jemanden, der sich unter Wert verkauft und seine Preise anders kalkuliert. Ob nun falsch, lasse ich mal dahingestellt, das ist ein eigenes Thema für sich. Daher kommt es auch nicht selten vor, dass ein Auftraggeber sagt: „Im Angebot des Mitbewerbers wird kein zusätzliches Nutzungsrecht berechnet.“ Wobei ich hier richtigstellen muss, das oft nur verglichen wird, welches Angebot ist günstiger, denn häufig wird leider nur auf den Preis geschaut und nicht darauf, was man für den Preis eigentlich erhält.

Fotografie ist nicht mit dem Kauf eines Autos vergleichbar

Wie, was soll denn der Vergleich, fragst Du Dich? Diejenigen, die sich weder betriebswirtschaftlich noch generell in der Preiskalkulation eines Fotografen auskennen, führen gerne folgende Ausführungen ins Feld:

„Wenn ich mir ein Auto kaufe, gehört es mir! Ich muss dann ja auch nicht an das Autohaus bei jeder Fahrt etwas zahlen.“

Das ist richtig, aber nicht vergleichbar. Wie anfangs aufgeführt, sind Nutzungsrechte zusätzliche Einnahmequellen für Fotografen. Je nachdem, wofür Bilder genutzt werden sollen, gibt es unterschiedliche Preiskalkulationen. Man könnte alles in einen Topf werfen und daraus eine Mischkalkulation machen, aber dann würde manch einer viel zu viel und ein anderer viel zu wenig bezahlen. Und ist es nicht besser, es wird genau das vergütet, wofür die Bilder genutzt werden sollen, als undurchsichtige oder unfaire Preise?

Preisberechnung nach dem Vergütungstarifvertrag
Preisberechnung nach dem Vergütungstarifvertrag

Preisberechnung nach dem Vergütungstarifvertrag der AGD

Die Abkürzung AGD steht für Allianz deutscher Designer. Der Vergütungstarifvertrag wurde erstmals 1977 für Designleistungen ausgehandelt. Über verschiedene Nutzungsfaktoren lässt sich damit genau berechnen, wie hoch die Kosten bei der jeweiligen Nutzung sind. Darunter fallen zum Beispiel auch die Nutzungsart, der Nutzungszweck, die Nutzungszeit und das Nutzungsgebiet.

Dafür gibt es verschiedene Werte, die am Ende mit den Bildern multipliziert werden. Dies kann zum Beispiel nachgelesen werden unter: Nutzungsvergütung. Der Einfachheit halber berechne ich meinen Kunden pauschal einen Aufschlag von 30 Prozent und komme ihnen mit dieser Art der Mischkalkulation entgegen.

Eine beispielhafte Kalkulation:

  • 158,00 Euro – zweistündiges Shooting
  • 25,00 Euro – An-/Abfahrt 21 Kilometer gesamt
  • 134,90 Euro – zehn Bildbearbeitungen
  • 317,90 Euro – Zwischensumme
  • 95,37 Euro – 30 Prozent Aufschlag Nutzungsrecht*
  • 413,27 Euro Gesamtsumme

*zeitlich unbegrenztes gewerbliches Nutzungsrecht – Verwendung auf Webseite, Social Media und Print.

Den Fotografen am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lassen

Mit der Bezahlung des Nutzungsrechts wird der Fotograf am wirtschaftlichen Erfolg geringfügig beteiligt. Dies ist keine Abzocke seitens des Fotografen oder eine unverschämte Forderung, sondern gesetzlich so vorgesehen. Bestandteil der Vergütung für einen professionellen Fotografen ist das nutzungsabhängige Honorar. Das Nutzungsrecht gibt dem Kunden Sicherheit. Würde man dies nicht berücksichtigen, ergäben sich Unsicherheiten nach § 31 UrhG (Urheberrechtsgesetz). Dies läge dann sicherlich nicht im Interesse des Kunden.

Müssen Privatkunden Nutzungsrechte bezahlen?

Privatkunden müssen in der Regel keine Nutzungsrechte zahlen. Es ist aber sinnvoll, wie oben bereits erwähnt, in der Rechnung mit aufzuführen, wofür das Bild oder die Bilder genutzt werden sollen. Denn es können sich im Nachhinein folgende Fragestellungen ergeben:

  • Darf das Bewerbungsbild auf der Unternehmensseite des neuen Arbeitgebers genutzt werden?
  • Darf ein bestimmtes Bild an Dritte weitergegeben werden, die dann das Bild auf ihrer Webseite nutzen?
Müssen Privatkunden Nutzungsrechte zahlen?
Müssen Privatkunden Nutzungsrechte zahlen?

Fazit: Zu einem professionellen Fotografen gehört auch eine solide Preiskalkulation und damit verbunden die Berechnung von Nutzungsvereinbarungen. Wichtig ist es, klar und offen mit dem Kunden über die Nutzungsrechte zu sprechen. Transparenz schafft Vertrauen und Sicherheit für alle Beteiligten. In der Praxis kann es natürlich aber vorkommen, dass sich Auftraggeber gegen die Nutzungsrechte sperren oder sich nicht darauf einlassen möchten.

Die Einräumung von Nutzungsrechten handhaben Fotografen sehr unterschiedlich; das erschwert das Verständnis seitens der Auftraggeber. Für Auftraggeber ist es von Vorteil, wenn schriftlich vereinbart wurde, welche Nutzungsrechte gelten und man sich folglich keine Gedanken über mögliche Rechtsverletzungen machen muss.

Kurzer Hinweis zu dem hier geschriebenen Text (Disclaimer): Ich bin Fotograf, kein Anwalt. Für eine rechtssichere Beratung empfehle ich Dir im Zweifel Dich bei einem Anwalt genau beraten zu lassen!