Folge mir auf:
Fotograf aus Lübeck Andre Leisner
Bekannt aus:

NDR

VOX

Focus

Dumont

Possehl Stiftung

Bekannt aus

NDR | Focus | Dumont Verlag | VOX

Du bist hier: Startseite » Fotografie BLOG » Erfahrungen Im Fotografiebereich » Alter Drohnenführerschein nach §21d LuftVO

Alter Drohnenführerschein nach §21d LuftVO

Drohnenführerschein nach §21d LuftVO

Drohnenführerschein nach §21d
Drohnenführerschein nach §21d

Update: Seit Anfang des Jahres ist der Drohnenführerschein nach §21d nicht mehr gültig. An seine Stelle ist das Fernpilotenzeugnis A2 getreten. Der Nachfolgende Rabattcode, gilt auf für den neuen Drohnenführerschein.

Mit dem Satz „Wir würden bei unserer Hochzeit gerne das Feuerwerk mit der Drohne filmen lassen“ fing alles an! Mir war bewusst, dass dazu eine Einzelgenehmigung nötig ist. Denn kurz davor hatte ich bereits eine Anfrage erhalten, ob ich ein Gewerbegebiet fotografieren könnte, das – um es komplett abzubilden, so wie es der Auftraggeber wollte – deutlich über der Flughöhengrenze von 100 m lag. Da mir dazu die Berechtigung fehlte, musste ich diesen Auftrag leider absagen. Um zukünftig solche Aufträge fliegen zu können, entschied ich mich, den Drohnenführerschein nach §21d LuftVO zu machen. Womit es mir auch möglich ist, in der Drohnenfotografie Sonderflüge, wie die soeben genannte Flugöhe über 100 m, Nachflüge usw. zu beantragen.

Rabattcode für den Drohnenführerschein

Welche Richtlinien besonders zu beachten sind, habe ich in diesem Artikel aufgeführt. Ebenso findest Du am Ende dieses Textes einen Rabattcode (25€) für einen Drohnenführerschein Onlinekurs, über den ich nachfolgend meine Erfahrungen schildern werde.

Die Suche nach der richtigen Drohnenschule

Übers Netz informierte ich mich einige Tage lang, welche Drohnenschule in meinem Fall am besten für einen Kurs geeignet wäre. Wichtig war mir dabei, dass die Prüfung im näheren Umfeld stattfinden könnte, damit ich nicht hunderte von Kilometern fahren müsste. Ich fand die Schule Multicopter & Drones (kein https: Die Verbindung zu dieser Webseite ist nicht sicher – ehemals: ff-company.de jetzt droneacademy.de (Condor)). Das Alleinstellungsmerkmal war für mich das Online-Quiz, mit dem man sich auf die Prüfung vorbereiten konnte. Mit diesem war mir gleichzeitig auch möglich zu sehen, auf welchem Lern-Level ich mich befand.

Zuerst visierte ich einen relativ nahen Prüfungstermin an, den ich dann aber verschob, weil ich mit dem Lernen nicht so schnell vorankam, wie ich es mir wünschte. Besser gesagt: Die Auftragslage ließ es nicht zu, was in dem Sinne ja nichts Schlechtes ist. Den Termin verschob ich auf Mai, so dass ich noch genügend Vorlauf für die Hochzeit und das Beantragen einer Einzelerlaubnis hätte (Hochzeit Mitte Juni).

Kurze Zeit später wurde das Online-Quiz wegen eines internen Audits und einer Beanstandung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) offline gesetzt und war nicht mehr nutzbar. Das Alleinstellungsmerkmal zum Lernen fiel also weg. Darüber hinaus wurde der Prüfungstag auf den Juni gelegt – und zwar hinter den Termin, zu dem ich den Drohnenführerschein bereits benötigt hätte.

Ich merkte dies zweimal per E-Mail bei den jeweiligen Ansprechpersonen an. Obwohl sie anfangs so fix gewesen waren, blieb diesmal ein Feedback aus – keine E-Mail, kein Rückruf. Wenn ich eins in all den Jahren gelernt habe: Es lohnt sich nicht, für Dinge Energie zu verschwenden, die einen nicht weiterbringen. Dann sah ich durch Zufall bei YouTube auf dem Kanal von Zacharias ein Video, in dem er über seine Onlineprüfung bei kopter-profi.de spricht.

Update: Ein Anruf kürzlich von Multicopter & Drones. Ich wurde gefragt, ob ich fit sei für die Drohnenprüfung? Ich gab dem Kundenservice einen kurzen Abriss über den letzten Sachstand. Das ich leider keine Antwort erhalten hatte, auf meine E-Mails und dass ich die Prüfung bereits bei einer anderen Drohnenschule absolviert und bestanden habe. Lange rede kurzer Sinn, das Gespräch verlief neutral, es gab keine Entschuldigung, aber eine Gutschrift abzüglich der Bearbeitungsgebühren erhielt ich meine Zahlung wieder gutgeschrieben.

Kenntnisnachweis nach §21d
Kenntnisnachweis nach §21d

Onlineprüfung bei kopter-profi.de

Das Wort „Onlineprüfung“ machte mich hellhörig und ich informierte mich über das Angebot. Warum ich darauf nicht vorher aufmerksam wurde, bleibt mir schleierhaft, da ich bereits meine Versicherung über kopter-profi.de abgeschlossen und die App auf meinem Handy habe. Ich studierte aufmerksam das Angebot und entschied mich, noch mal Geld zu investieren und meinen Drohnenführerschein bei kopter-profi.de zu machen.

Vorteile der Prüfung bei kopter-profi.de

  • Onlinevideos zu den Folien
  • Sehr gut aufbereitete und verständliche Folien
  • 3 Onlineprüfungen á 15 Fragen, um sich auf die Prüfungssituation einzustimmen
  • kopter-profi.de antwortet innerhalb von 24 Stunden auf Fragen, wenn man zum Beispiel eine Verständnisfrage hat
  • Onlineprüfung (über 2 Kameras)

Zu den Übungsaufgaben als Prüfungsvorbereitung ist zu sagen: Wenn man die 75 % erreicht hat, lässt sich der Test danach nicht wiederholen. Es empfiehlt sich also, selbst ein, zwei Fehler einzubauen, um den Test danach noch mal absolvieren zu können.

Nachteile der Prüfung bei kopter-profi.de

  • Übungsfragen können bei Erreichen von 75 % nicht wiederholt werden.

Das ist für mich auch der einzige Nachteil. Ansonsten kann ich nur sagen: Es lief alles so, wie erhofft. Auch nachdem ich bezahlt hatte, konnte ich mich noch auf eine gute Kommunikation verlassen. Wie oben erwähnt, habe ich es leider schon anders erlebt.

Drohne ruhig kontrollieren
Drohne ruhig kontrollieren

Der Onlinekurs für den Drohnenführerschein

Die Lernunterlagen sind nach dem Einloggen auf der Seite: Drohnenführerschein Online Lehrgang  in folgenden Varianten verfügbar:

  • Lehrer führt durch die Folien
  • Folien zum Selbstdurcharbeiten
  • Folien als Download
  • Folien als Hörbuch
  • Weiterführende Links zu einzelnen Abschnitten (nicht prüfungsrelevant)

Folgende Fächer sind aufgeführt und prüfungsrelevant

Um die Prüfung zu bestehen, muss man in den folgenden Fächern 75 % erreichen. Fällt man in nur einem Fach durch, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Es sind 51 Fragen aus 33 Themengebieten zu beantworten, die das Luftfahrt-Bundesamt vorgibt. Die Fächer lauten:

  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Flugbetrieb und Navigation

Um auf die 75 % zu kommen, darf man bei Luftrecht sowie Flugbetrieb und Navigation 5 Fehler machen. Aber Achtung: Bei Meteorologie kann man sich nur 1 Fehler erlauben. Hier empfehle ich, sich die Unterlagen genauer anzusehen.

Tipps zur Drohnenführerscheinprüfung

Nachfolgend führe ich Dir auf, wie ich gelernt habe – vielleicht hilft es Dir ja auch: Nachdem ich mir die einzelnen Fächer mehrmals angesehen und angehört hatte, schrieb ich die einzelnen Folien und Fächer auf Karteikarten. Dazu habe ich mir auf die eine Seite eine Frage notiert und auf die andere Seite die zugehörige Antwort. Das hat einige Tage gedauert, aber danach hatte ich den kompletten Online-Kurs auf Karteikarten und konnte diese abends immer wieder durchgehen.

Wer schon mal mit Karteikarten gelernt hat, kennt wahrscheinlich das Prinzip: Man geht Karte für Karte durch. Die Karten, die man bereits beherrscht, legt man in ein weiteres Fach und geht diese zu einem späteren Zeitpunkt noch mal durch.

So lernte ich einige Tage lang die einzelnen Fächer und Fragen. Bereits beim Abschreiben der Folien war einiges hängenblieben, aber Luftrecht war bei mir stellenweise etwas ruckelig und ein paar Fragen weigerten sich regelrecht, in meinen Kopf gehen zu wollen. Ich baute mir selbst Eselsbrücken, um den Datensatz später irgendwie abrufen zu können.

Fragen zur Drohnenführerscheinprüfung

Fragen zur Prüfung, die ich vor dem Prüfungstag per E-Mail an kopter-profi.de schickte, wurden mir schnell auf demselben Weg beantwortet. Zudem stellte ich noch einige Fragen zum Thema Luftrecht.

Am Prüfungstag meldete sich Alexander Matijevic kurz per Skype und wollte wissen, ob ich bereit sei zur Prüfung. Ich antwortete mit „Ja“. Ein Prüfungsmensch bin ich nicht – dementsprechend war ich ziemlich nervös. In mir rotierten Fragen, die dem einen oder anderen vor der Prüfung sicher auch schon mal durch den Kopf gehen, z.B.: „Habe ich genug gelernt? Bin ich genügend vorbereitet? Habe ich alles gegeben?“ In einem Skype-Anruf erklärte mir Herr Matijevic den Prüfungsablauf. Nachdem alles besprochen war, ging es mit der Prüfung los.

Stellenweise habe ich während der Beantwortung der Fragen zu kompliziert gedacht und mich dadurch selbst behindert. So ging es mir etwa bei einer Frage zur Vorgehensweise, wenn sich ein bemanntes Luftfahrzeug nähert, sowie einer anderen zur GPS-Abschattung. Das waren zwar Fragen, die auch auf den Folien aufgeführt sind, die aber durch die Fragestellung für mich nicht klar genug definiert waren. Auch wenn ich mit zwei, drei der Fragen meine Schwierigkeiten hatte, habe ich die Prüfung bestanden. Das Gute ist: Man bekommt sofort mitgeteilt, ob man bestanden hat oder nicht. Ab jetzt kann ich mich stolzer Besitzer eines Drohnenführerscheins nach §21d LuftVO nennen und darf somit Sonderflüge beantragen.

Mein Ziel ist erreicht! Ich danke kopter-profi.de für die Möglichkeit, die Prüfung online abzulegen und für die tolle Begleitung. Wir sehen uns in 5 Jahren wieder: Dann nämlich – so schreibt es der Gesetzgeber vor – muss die Prüfung wiederholt werden.

Einzelgenehmigung beim Luftfahrtbundesamt beantragen
Einzelgenehmigung beim Luftfahrtbundesamt beantragen

Was habe ich mit dem Drohnenführerschein vor?

Zunächst einmal will ich den Nachtflug für die anstehende Hochzeit im Juni beantragen, um das Feuerwerk bei Nacht filmen zu dürfen. Ferner muss ich zukünftig nicht mehr absagen, wenn mich eine Firma fragt, ob ich über 100 m Höhe steigen darf. Ich kann dafür dann eine Einzelgenehmigung beim Luftfahrtbundesamt in Schleswig-Holstein beantragen – bzw. gehe entsprechend der jeweiligen Regeln des Bundeslands vor, in welchem der Flug gewünscht wird.

Ich wollte auch lange schon Lübeck aus einer Höhe aufnehmen, die deutlich über der Flughöhengrenze von 100 m liegt. Das werde ich nun zeitnah einplanen!

Welche Richtlinien gelten für Drohnenpiloten?

Es gibt zwei Varianten für den Drohnenführerschein §21d und §21e

Wer seine Drohne im gewerblichen Bereich nutzen möchte und diese >2 kg wiegt, benötigt einen Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO. Für die Beantragung eines Sonderfluges wird dieser ebenfalls benötigt. Für die meisten Hobby-Drohnenpiloten ist der Drohnenführerschein nach §21e ausreichend. Letztendlich sollte aber stets berücksichtigt werden, dass es für beide Führerscheine Richtlinien gibt, an die es sich zu halten gilt.

Alles andere stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Zum Beispiel wird für den Start eine Aufstiegsgenehmigung vom Grundstückseigentümer benötigt. Sowohl für den privaten Bereich der Drohnennutzung als auch für den gewerblichen! Das ist einigen Piloten wahrscheinlich nicht bewusst oder wird ignoriert. Ich persönlich bin kein Mensch, der darauf vertraut, dass immer alles gut geht und bin deshalb gerne abgesichert. Das heißt: Ich habe es gerne in der Hand, vor äußeren Einflüssen jedweder Art gefeit zu sein.

Kennzeichnungspflicht

Drohnen >250 g müssen mit einem feuerfesten Schild versehen werden. Auf diesem sind der Name und die Anschrift des Halters aufzuführen.

Kenntnisnachweis

Für Drohnen >2 kg wird ein Kenntnisnachweis benötigt.

Einzelerlaubnis / Aufstiegserlaubnis

Für Drohnen >5 kg wird eine Aufstiegserlaubnis benötigt. Außerdem ist der Geltungsbereich des Flugs wichtig: Im jeweiligen Bundesland, in dem der Flug stattfinden soll, muss bei der dortigen Landesluftfahrtbehörde die Aufstiegserlaubnis beantragt werden.

Maximale Flughöhe 100 m über Grund

Die maximale Flughöhe beträgt 100 m. Für Flüge über 100 m wird eine Einzelgenehmigung benötigt.

Mindestabstände

Bestimmte Gebiete erfordern die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 100 m. Das ist zum Beispiel bei Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen der Fall.

Flugverbotszonen

Naturschutzgebiete sowie Nationalparks sind Flugverbotszonen und dürfen nicht mehr überflogen werden.

Wohngebiete

Mit einer Drohne >250 g dürfen Wohngrundstücke nicht mehr überflogen werden. Es sei denn, die Flugroute ist unumgänglich. Dann darf die Drohne unter 2 kg bei einer Mindestflughöhe von 30 m über Grund drüberfliegen – aber nur 30 Minuten täglich und nur 4 Mal im Jahr. Aber auch nur mit einer Betriebserlaubnis nach dem vereinfachten Verfahren.

Sichtweite

Der Betrieb der Drohne darf nur in Sichtweite erfolgen. Das heißt: Ohne Hilfsmittel (außer Brille und Kontaktlinsen) darf die Drohne nur betrieben werden, wenn man erkennen kann, in welche Richtung die Drohne fliegt, nach sanften Bewegungen an der Fernbedienung. Der Grund: Sollte der Funkkontakt mal abreißen, kann man die Drohne manuell zurückbewegen.

FPV-Flüge (First Person View)

Drohnen unter 250 g und mit einer Maximalhöhe von 30 m dürfen mit FPV-Brille geflogen werden. Bei Geräten >250 g wird ein Spotter (2. Person) benötigt, der die Drohne stets im Blick hat.

Rabatt Fernpilotenzeugnis A2

4 Antworten

    1. Halo Michael,
      oh, okay. Danke, für den Hinweis. Ich habe den Anbieter angeschrieben. Ich melde mich, soweit ich weiß woran es liegt.
      Viele Grüße
      André

  1. Hallo,
    auch ich bin über diesen Bericht hier bei kopter-profi gelandet und auch bei mir wurde der Code eben nicht akzeptiert.

    Erfreuliche Mitteilung aber für den vorhergehenden A1/A3 beim LBA: Der ist gratis!

    Beste Grüße aus Pogeez

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

19 − 16 =

Beitrag teilen